Ostbelgien '26

Die Deutsch­sprachige Gemein­schaft in Text und Bild

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Wissen über Sankt Vith

Die Pfarrkirche Sankt Vitus ist ein bedeutendes Beispiel für die religiöse Architektur in Belgien und ist historisch mit kirchlichen und politischen Entwicklungen des Landes vielfältig erbunden. Sie stellt ein Beispiel für die gotische Architektur dar. 
Eines der auffälligsten Merkmale der Kirche ist die Verwendung von charakteristischen gotischen Fenstern, die in spitz zulaufende Bögen gefasst sind und große Glasflächen für das Einlassen von Licht bieten. Häufig sind gotische Kirchen mit hohen, schlanken Türmen ausgestattet, die vertikal in den Himmel streben und der Kirche eine majestätische Präsenz verleihen.
Eine weitere Landmarke des um das Jahr 1000 herum entstandenen Markt- und Pilgerortes ist der "Millionenberg".
Millionenturm in Sankt VithEine Erinnerung an die Ereignisse im Zweiten Weltkrieg, als die deutschen Truppen im Dezember 1944 im östlichen Belgien einen letzten Vorstoß wagten. Mit amerikanische Gegenangriffen wurde die Stadt St. Vith an den Weihnachtsfeiertagen bombardiert. Neunzig Prozent der Gebäude wurden zerstört. Tausend Soldaten und über 100 Zivilisten wurden Opfer. Bis Ende Januar forderte die Ardennen-Offensive geschätzte 3000 zivile Opfer, sowie mehrere Zehntausend gefallene Soldaten aller beteiligter Seiten.
Als Erinnerung an die Zerstörung wurden nach Kriegsende die Trümmer der Stadt zum "Millionenberg" aufgeschichtet und auch der Wiederaufbau begann ab 1946 und zog sich bis in die Sechziger Jahre hinein. Seither hat sich St. Vith mit Anbindung der Eisenbahn und ab 1986 auch der nahe gelegenen Autobahn zunächst zu einem Geschäftszentrum und weiterhin zum Schulungs- und Dienstleistungszentrum entwickelt.
Touristische Bedeutung hat auch die Einbettung in die Ardennenlandschaft, wodurch der am Werelsbach gelegene Ort als "Hauptstadt der Belgischen Eifel" bekannt wurde.

Tanken in St. Vith

Shell St. Vith

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Der Umgang mit den Formularen für das Einreichen der Erklärung zur Steuer auf ineffiziente Gebäude sorgt weiterhin für Unklarheiten bei den Bürgern. 
Steuerfaktor: Vermietung oder EigennutzungDie Angelegenheit hat in den sozialen Medien großes Interesse erzeugt und wurde von NBK daher in der letzten Gemeinde­beratung vor der Sommerpause nochmals auf den Tisch gebracht.

„Wie ist der Stand der Dinge im Hinblick auf die Steuer auf energie­ineffiziente Miet­wohnungen?“, fragt Louis Geobbels. Auch Damio Lübke hat dazu Anmerkungen. Für die CSP will er wissen, ob die Gemeinde nicht auch andere Informations­quellen zur Eigennutzung der Hausbesitzer hat. Da seit 2014 in Belgien das „Only Once Prinzip“ gilt, sollte der Gemeinde doch bekannt sein, wer sein Haus selbst bewohnt oder vermietet. Dann könnte man sich doch das Einreichen der Formulare sparen, denn die Behörden sollten sich doch diese Angaben untereinander austauschen.

„Welche zusätzlichen Informationen erhält die Gemeinde dadurch, daß sie nun bei allen Eigentümern nachfragt, ob sie ihre Immobilie selbst bewohnen oder vermieten?“ „Handelt es sich dabei um Informationen, die der Gemeinde auf keinem anderen Weg zur Verfügung stehen und die sie bei keiner anderen Behörde abrufen kann?“Steuerfaktor: Vermietung oder EigennutzungAus der Begründung der Steuerverordnung geht hervor, daß der bloße Eigentümer einem Vermieter gleichzusetzen sei, weil er kein Interesse daran hätte, die Energie­verbesserungs­maßnahmen durchzuführen. Daraus schließe könnte man schließen, daß der bloße Eigentümer die Person ist, die gemäß Artikel 2 der Steuer­verordnung einem Eigentümer gleichzusetzen ist und die Steuer bezahlen muß.“ In Fällen mit Niesbrauch wäre dann zu klären, ob der Eigentümer oder der Nutznieser die Steuer bezahlen muß.

Hier rechtfertigt Bürgermeister Hilligsmann den Beschluß der Steuer mit den vorhandenen Sparzwängen und dem Ziel der mittelfristigen Verbesserung des Wohnungs­marktes in Kelmis. Das Once Only Prinzip zur einmaligen Datenerfassung in der Arbeitsweise der Dienste und Instanzen, die den öffentlichen Behörden unterstehen, sowie zur Vereinfachung elektronischer oder papierner Formulare ist anwendbar auf die föderalen Dienste. Aber eben nicht direkt auf die Gemeinden. Da der Datenschutz eingehalten werden muß, ist es der Gemeinde nicht möglich, in egal welcher bestehenden Datenbank zu suchen.
Wichtig bei der Besteuerungs­prozedur ist die vorgesehene aktive Erklärung durch den Eigentümer. Eine Datenbank­abfrage kann diese Meldung nicht ersetzen. Selbst wenn das Formular weitgehend leer bleibt, ist zumindest eine Unterschrift erforderlich.
Der Fall von Eigentum und Nutzniesung soll im Gemeinderat nicht hypothetisch verhandelt werden. Man will sich bei entsprechendem Vorkommnis mit der konkreten Tatsachen­situation auseinandersetzen.

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