Louis Goebbels von NBK hat in der Gemeinderatssitzung vom Januar festgestellt, daß eine Anzahl von Mietern in der Gemeinde Kelmis zur Weihnachtszeit einen Bescheid über die Erhöhung der WohnungsÂmiete erhalten hat. 
Teilweise wird ein Mehrbetrag von monatlich 300€ aufgerufen. Der Oppositionsführer legt die Vermutung nahe, daß es sich hierbei auch um eine Folge der eingeführten Steuer auf Gebäude mit wenig EnergieÂeffizienz handelt.
Die WohnungsÂgesellschaft ÖWOB habe beispielsÂweise hierfür eine jährliche Steuer von 250.000€ zu entrichten. Es wird vermutet, daß ein Teil der Kosten von aktuell durchgeführten SanierungsÂmaßnahmen an die Mieter weitergegeben wird.
Für Investitionen im energetischen Bereich ist dies zulässig. Der NBK-Vorsitzende stellt hier die Frage: "Wie kann die Mehrheit in einer Koalition mit den sozialen Parteien es verantworten, daß neben einem inzwischen für junge Familen fast unerschwinglichem Erwerb von Eigentum nun auch noch durch eine neue Steuer die Mieten in Kelmis nach oben getrieben werden?"
Bürgermeister Daniel Hilligsmann unterstreicht in seiner Antwort, daß er "von Vermutungen und Spekulationen ganz grundsätzlich Abstand" nehmen will. Sachlich teilt er aber mit, daß nach Rücksprache im Verwaltungsrat die Miet- und Nebenkostenanpassungen für 2026 durch die ÖWOB genehmigt wurde. Faktoren für die Berechnung ist einerseits die jährliche Indexierung des Mietwertes und die Prüfung der ReferenzÂpreise für Immobilien auf dem Privatmarkt (Einschätzung durch unabhängigen Makler). Aber auch die Berücksichtigung von SanierungsÂmaßnahmen im Rahmen des InvestitionsÂprogramms der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder Veränderungen in der Einkommens- und Familiensituation beeinflussen die Neueinschätzung und Indexierung.
Daniel Hilligsmann will den Fragesteller beruhigen: "Von einer Steuerlast zu Lasten der Gesellschaft von 250.000 € geht man mittlerweile nicht mehr aus. Das hat uns ÖWOB im persönlichen Gespräch bestätigt." Aber ein Vermieter kann dennoch die Preise erhöhen, wenn "gewisse RenovierungÂsÂarbeiten" erfolgen. Hierfür hat die Gemeinde keine Zuständigkeit und muß auch nicht gefragt werden. Verantwortlich sind die Vermieter, solange die einschlägige Gesetzgebung eingehalten wird.
Louis Goebbels bestätigt, daß er durchaus die gesetzliche Möglichkeit sieht, die Preise eben wegen der Steuer und der Pflicht zur Sanierung anzuheben. Er kann aber nicht auf ein Beispiel aus seinen Unterlagen verzichten: "Für die Wohnung der betreffenden Person lag im Jahr 2025 der Marktwert bei 435€. Dieser ist auf 790€ angepaßt worden. Man muß sich hier fragen, nach welchen Kriterien soetwas erfolgt." Nach Recherchen der Fraktion gibt es keinen Mietspiegel, wie das in verschiedenen Städten in Deutschland der Fall ist. Die NBK sieht hier weiterhin RegelungsÂbedarf, damit Mieter in Häusern mit schlechter WärmeÂdämmung und daraus folgenden hohen Heizkosten nicht auch noch durch Umlegung der "SanierungsÂÂanimationsÂÂsteuer" bestraft werden.